Art und Zweck der verarbeiteten Daten:
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Die Patientin ist damit einverstanden, dass die Hebamme mit ihr über E-Mail kommuniziert und in besonderen Fällen die Option der Videotelefonie genutzt wird.
Weitergabe der Daten:
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese
Verarbeitung (Art. 21 DSGVO
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde:
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen
Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Telefon: 07 11/61 55 41-0, Telefax: 07 11/61 55 41-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de).
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Cordelia Kretschmer und der Leistungsempfängerin.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privat-rechtlicher Natur.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg.
(3) Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzt*innen bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzt*innen oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebammen nach Nr. 3 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammen nach diesen AGB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig.
(5) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
(1) Die Anmeldung zu Kursen erfolgt i. d. R. über die Homepage der Hebamme. Sie kann auch schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Die Möglichkeit der Teilnahme am Kurs besteht erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung, die i. d. R. per E-Mail versandt wird.
(2) Das Vertragsverhältnis kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn die Hebamme einen freien Kursplatz bestätigt hat, die evtl. anfallende Kursgebühr überwiesen wurde und eine Anmeldebestätigung versendet wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die festgelegte Mindestteilnehmer*innenzahl zum Kursbeginn erreicht wurde.
(3) Bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen, die direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, werden Kursstunden, an der die Teilnehmerin nicht anwesend war, der Teilnehmerin privat in Rechnung gestellt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Bei Kursen, die nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, sondern mit der Teilnehmer*in (z.B. Babymassage), ist die Kursgebühr umgehend fällig und auf das angegebene Konto vor Kursbeginn laut Frist zu überweisen.
Die Nichtteilnahme an einem Kurs entbindet nicht von der Zahlung der Kursgebühr.
(1) Müssen angekündigte Kurse durch die Hebamme abgesagt werden (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl) werden die Teilnehmer*innen unverzüglich schriftlich oder telefonisch informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.
(2) Der Rücktritt der Teilnehmer*in von der Anmeldung ist bis 6 Wochen vor Kursbeginn möglich. Der Rücktritt muss in Textform erklärt werden. Bei einem rechtzeitigen Rücktritt bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr abzüglich einer Verwaltungspauschale von € 10,00 erstattet.
Bei einem Rücktritt bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühren erstattet. Erfolgt der Rücktritt später als 21 Tage vor Kursbeginn ist die Gebührenerstattung (abzüglich einer Verwaltungspauschale von € 10,00) nur möglich, wenn sich eine Ersatzteilnehmer*in verbindlich anmeldet.
Ein Rücktritt nach Beginn des Kurses ist nicht möglich.
(3) Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht. In Ausnahmefällen kann die Hebamme eine Umbuchung zulassen. Dies zieht eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 nach sich.
(4) Wenn ein gebuchter Kurs von der Hebamme vor Kursbeginn verlegt werden muss, führt dies zu einem Sonderkündigungsrecht der Teilnehmer*innen binnen 7 Tagen. Das Verlegen von einzelnen Terminen im Kursverlauf hat kein Sonderkündigungsrecht oder Teilerstattung zur Folge. Falls ein Termin ausfällt oder verschoben werden muss, informiert die Kursleiterin die Teilnehmer*innen rechtzeitig und versucht, einen Ersatztermin anzubieten.
(5) Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmer*innenzahl behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis eine Woche vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
Es gilt folgende Hausordnung für die HebammenPraxisgemeinschaft Menschenskinder:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Haftung für Schäden innerhalb der HebammenPraxisgemeinschaft Menschenskinder ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Hebamme oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Hebamme beruhen.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.